Motorrad Versicherung für das Auto benutzen. Geht das?

Wer nicht lückenlos bei einer Auto- oder Motorrad Versicherung gemeldet ist, verliert im Laufe der Zeit seine durch den Schadensfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren gewonnene günstige Einstufung. Die Folge davon sind im Falle einer Neuanmeldung Versicherungsprämien, die höher ausfallen als die bislang gewohnte günstige Motorradversicherung. Das ist beispielsweise für diejenigen ärgerlich, die aus den verschiedensten Gründen eine Zeit lang -wegen Krankheit oder einem längeren Auslandsaufenthalt- nicht auf ihr Fahrzeug angewiesen sind und durch die Abmeldung eigentlich Geld hatten sparen wollen. Anstatt beispielsweise eine günstige Motorradversicherung zu abzuschliessen, müssen diese Leute nun tiefer in die Tasche greifen.

 

Teure Neuanmeldung ohne Motorrad Versicherung

Wer einmal in einer solchen Situation gewesen ist, wird bei im Vergleich zu seinen früheren Beiträgen für die PKW oder vormals günstige Motorradversicherung festgestellt haben, dass womöglich eher das Gegenteil der Fall war, und die nach der Neuanmeldung nun wieder hohen Versicherungsbeiträge die erhoffte Einsparung schnell aufgezehrt haben. Besonders gravierend fällt der Unterschied beispielsweise bei der Motorrad Haftpflicht dann aus, wenn über mehrere Jahre hinweg kein eigenes Kraftfahrzeug (KFZ) versichert wurde. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn während dieser Zeit lediglich ein vom Arbeitgeber bereit gestelltes Firmenfahrzeug genutzt wurde. Fällt dieses "Dienstwagen Privileg" jedoch einmal weg, kommt das große Erwachen, da die Einstufung der PKW oder Motorrad Versicherung für das eigene Fahrzeug möglicherweise viel höher als erwartet ausfällt.

Günstige Motorradversicherung nutzen

Es gibt jedoch eine einfache und kostengünstige Lösung für dieses Problem, die sich um so mehr bezahlt macht, je länger auf das eigenen KFZ verzichtet wurde. Statt des nicht mehr benötigten Privatautos können Fahrzeughalter ein günstigeres Motorrad versichern. Durch die Anmeldung eines kostengünstig zu versichernden Kraftrads mit geringer Hubraumgröße bei einer günstigen Motorradversicherung während des Zeitraums, in dem etwa ein Firmenfahrzeug genutzt wird, oder der Auslandsaufenthalt stattfindet, kann die so im eigenen Versicherungszeitraum entstandene Lücke (etwa bei der eigenen Motorrad Haftpflicht) geschlossen werden. Für den Erhalt des Schadensfreiheitsrabatts spielt es keine Rolle ob die Fahrzeughalter ihren PKW oder ihr Motorrad versichern. Daher bleibt der Schadensfreiheitsrabatt auch für den Fall erhalten, wenn die für das Kraftrad abgeschlossene günstige Motorradversicherung auf das eigene KFZ umgeschrieben wird.